
 In der Regel sind gebuchte Ein- und Ausspeiserechte innerhalb des Netzgebietes der WINGAS TRANSPORT frei zuordenbar. Aus netzhydraulischen Gründen kann es jedoch vorkommen, dass wir diese freie Zuordenbarkeit einschränken müssen. Dies führt beispielsweise dazu, dass ein konkretes Ausspeiserecht nur dann genutzt werden kann, wenn ein bestimmtes, genau definiertes Einspeiserecht zeitgleich und energieäquivalent ebenfalls genutzt wird. In diesem Fall berechnen wir einen Preisabschlag auf das in seiner Zuordenbarkeit beschränkte Kapazitätsrecht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den ergänzenden Netzzugangsbedingungen und den Entgeltinformationen der WINGAS TRANSPORT GmbH im Download-Bereich.
Zu beachten ist ferner, dass Ein- und Ausspeiserechte im Falle von Zuordnungsbeschränkungen in einen separaten Bilanzkreis einzubringen sind.
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